Inhalt
Steuern. Jahrelang setzte der Kanton Freiburg die steuerlich nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten in Pflegeheimen zu hoch an. Statt der üblichen 20 000 bis 25 000 Franken waren Heimkosten von 37 595 Franken pro Jahr nicht vom Einkommen abziehbar. Folge: Viele Pflegeheimbewohner zahlten überhöhte Steuern (K-Geld 1/2019). K-Geld kritisierte diese Praxis und wehrte sich für Betroffene bei den Freiburger Behörden.
Diese haben nun eingelenkt: Die steuerlich nicht abzugsfähigen Heimkosten für Essen und Unterkunft werden auf 15 000 Franken gesenkt. Entsprechend höher fällt der abzugsfähige Teil für Pflegekosten im Heim aus. Die Steuerverwaltung sah ein, dass die Praxis «zu restriktiv» gewesen sei und der Ansatz für die Lebenshaltungskosten «zu hoch». Der neue, deutlich günstigere Ansatz gilt für alle Steuerveranlagungen, die bis Mitte Mai 2019 noch nicht definitiv waren.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden