Das passte Peter Fischer aus Cham ZG ganz und gar nicht: Ende November informierte ihn die Zuger Kantonalbank (ZGKB) über ein neues Gebührenmodell für seine Swisscanto-Fondsanteile im Vorsorgedepot. Mit der Umstellung auf retrozessionsfreie Produkte kündigte die Bank die Senkung der jährlichen Verwaltungskommission an – für 3a-Fonds mit einem 45-prozentigen Aktienanteil beispielsweise von 1,1 auf 0,65 Prozent.
Die gute Nachricht war nur vermeintlich erfreulich: Im Gegenzug kündigte die Bank neu eine jährliche Depotgebühr von 0,3 Prozent der Anlagesumme und eine Transaktionsgebühr beim Kauf und Verkauf der Fondsanteile an. Bei Summen bis 100000 Franken beträgt letztere 0,75 Prozent.
Neue Gebühren: Vertragsänderung, die man nicht akzeptieren muss
Da Fischer altershalber plant, in den kommenden Jahren sein Vorsorgesparkapital in defensivere Anlagen umzuschichten, also die Fondsanteile mit hohen durch solche mit geringeren Aktienanteilen zu ersetzen, kam er sich verschaukelt vor. Denn auch für die Umschichtung sollte er neu Transaktionsgebühren zahlen, wenn auch nur die Hälfte. Er schrieb der ZGKB: «Transaktionsgebühren kann ich nicht akzeptieren, denn ich habe meine Anlagen unter anderen Voraussetzungen getätigt.»
Rechtlich ist klar: Bei der Einführung eines neuen Gebührenmodells handelt es sich um eine Vertragsänderung, die der Kunde nicht akzeptieren muss (siehe Seite 35). Doch Fischer blitzte ab. Ein Vertreter der Bank richtete ihm telefonisch aus, dass es zur Einführung der neuen Gebühren keine Alternative gebe. Fischer verkaufte seine Fondsanteile sofort und zog sein Geld von der ZGKB ab.
In ihrem Brief an die Kunden schrieb die Bank, man führe die neuen Depot- und Transaktionsgebühren «unter Einhaltung der Kostenneutralität für den Kunden» ein. Im Fall Fischer trifft das nicht zu. Zehn Jahre lang zahlte er für seine Fonds mit 45-prozentigen Aktienanteilen die bis anhin hohen pauschalen Verwaltungskommissionen von 1,1 Prozent. Transaktionskosten für den Kauf und den (künftigen) Verkauf der Fondsanteile waren bereits enthalten. Jetzt, da der heute 52-Jährige beabsichtigt, Fondsanteile durch weniger aktienlastige zu ersetzen, sollte er gemäss neuem Gebührenmodell gewissermassen ein zweites Mal Transaktionsgebühren zahlen. Kostenneutral ist die Vertragsänderung der ZGKB allenfalls für junge Fondssparer, nicht aber für jene, die kurz vor dem Rentenalter stehen.
Vorsorgefonds: Migros-Bank verlangt viel tiefere Gebühren
Was die Zuger Kantonalbank jetzt einführte, tat die Zürcher Kantonalbank (ZKB) bereits Mitte 2014. Und wie die Zuger verärgern auch die Zürcher Kunden. Zum Beispiel Damian Fessler (Name geändert) aus dem Zürcher Unterland. Für den Verkauf seiner Swisscanto-Fondsanteile im Wert von über 70000 Franken berechnete ihm die ZKB im letzten Herbst über 450 Franken Transaktionsgebühren. Auch Fessler hatte zuvor 20 Jahre lang hohe Verwaltungskommissionen bezahlt, die die Verkaufsgebühr bereits enthielten.
Da lohnt sich ein Blick auf die Konkurrenz. Auch die Migros-Bank führte auf Anfang 2016 neue Gebühren für Vorsorgefonds ein. Während aber die beiden Kantonalbanken für Swisscanto-Fonds neu eine Depotgebühr von 0,3 Prozent verlangen, begnügt sich die Migros-Bank mit 0,19 Prozent. Die Verkaufsgebühr der Fondsanteile beträgt bei der Migros-Bank pauschal 100 Franken pro Position, bei der ZKB 0,65 und bei der ZGKB 0,75 Prozent der Anlagesumme. Das macht – wie das Beispiel Fessler zeigt – schnell ein paar hundert Franken aus.