Kapitalbezüge aus Vorsorgeguthaben, die im gleichen Jahr erfolgen, werden aufaddiert und gemeinsam besteuert. Das gilt für 3a-Konten, für Freizügigkeitskonten sowie für Bezüge von Pensionskassen-Altersgeld.
Und: Die Bezüge von Ehegatten werden im betreffenden Jahr zusammengezählt. Je grösser die Totalsumme, desto höher wird der fällige Steuerbetrag. Zwar werden diese Kapitalbezüge getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, aber sie unterliegen ebenfalls einer Progression. Das heisst: Je höher der Betrag, umso höher wird der Steuersatz.
Die Tabelle rechts zeigt nun: Wer bereits ein paar Jahre vor Erreichen des Rentenalters mit einem gestaffelten Bezug beginnt, spart Steuern. Möglich sind Bezüge ab Alter 59 (Frauen) beziehungsweise 60 (Männer).
Beispiel Stadt Bern: Ein Gesamtbezug von 400 000 Franken, bestehend aus 300 000 Franken Pensionskassengeld plus 100 000 Franken 3a-Geld, kostet eine Steuer von 29 119 Franken. Ein gestaffelter Bezug wie in der Tabelle beschrieben kostet hingegen nur 22 849 Franken, bringt also eine Steuerersparnis von rund einem Fünftel.
Bedingung ist aber, dass Sparerinnen und Sparer während des Sparprozesses mehrere 3a-Konten eröffnen und äufnen – so wie es K-Geld seit Jahren empfiehlt.
Gestaffelter Kapitalbezug: So sparen Sie Steuern
Die Tabelle zu den Steuerbeträgen zeigt in Spalte 1 die Steuerbelastung, wenn Sie mit 65 Jahren 300 000 Franken Pensionskassenkapital plus 100 000 Franken Guthaben in der 3. Säule gleichzeitig (im selben Jahr) beziehen.
Spalte 2 zeigt die Gesamt-Steuerbelastung, wenn Sie die 100 000 Franken 3.-Säule-Geld ein Jahr vorher beziehen.
Spalte 3 zeigt die Gesamt-Steuerbelastung, wenn Sie vom 3.-Säule-Geld 50 000 Franken ein Jahr vorher und 50 000 Franken noch ein Jahr früher beziehen.
Die Angaben gelten für einen verheirateten Mann, ohne Kirchensteuern, inklusiv Bundessteuer. Die Berechnung gilt für die Steuerperiode 2014.