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Nein. Wenn Sie von der Pensionskasse eine volle IV-Rente erhalten, können Sie kein Kapital mehr beziehen. Immerhin: Bei der Berechnung der Tragbarkeit für die Gewährung einer Hypothek wird Ihnen die IV-Rente als Einkommen angerechnet. Denn die Höhe des regelmässigen Einkommens ist – nebst dem vorhandenen Eigenkapital – das zweite wichtige Kriterium bei der Vergabe von Hypotheken.
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