Eine häufige Frage an die Redaktion von K-Geld lautet zurzeit: Ist die Cembra Money Bank sicher? Kann ich dort gefahrlos Kassenobligationen kaufen? Was ist vom Werbespruch der Cembra zu halten, der lautet: «Maximale Sicherheit – höhere Rendite»?
Anlass für die Fragen ist die Tatsache, dass die Cembra Money Bank bei den Kassenobligationen aktuell mit Abstand die besten Zinsen bietet. Bei der achtjährigen Laufzeit bietet sie zurzeit 2 Prozent Zins, gefolgt von der WIR-Bank mit nur 1,15 Prozent.
Aus heutiger Sicht spricht nichts dagegen, Geld der Cembra Money Bank anzuvertrauen. Sie ist – wie alle Banken in der Schweiz – der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellt und wird daher regelmässig überwacht. Das Gleiche gilt für die WIR-Bank.
Ist aber zu befürchten, dass die 2 Prozent der Cembra Money Bank nur ein Lockvogel sind und dass die Bank den Satz schon bald senken wird? Auch in diesem Punkt kann man Entwarnung geben. Denn bei Kassenobligationen ist der anfänglich fixierte Zins für die ganze abgemachte Laufzeit fix, daran kann keine Bank rütteln.
In der gegenwärtigen Tiefzins-phase heisst das für Sparer aber auch: Wer heute zum Beispiel für 1 Prozent abschliesst, bleibt bis ans Ende der festen Laufzeit auf diesem Magerzins sitzen. Falls die Zinsen steigen und die Banken neue Kassenobligationen mit höherem Coupon ausgeben, muss der heutige Käufer trotzdem weiterhin mit seinem mickrigen Prozentlein vorliebnehmen.
Die aktuelle Tiefzinsphase hat auch zur Folge, dass man zurzeit mit Kassenobligationen Geld verlieren kann – dann nämlich, wenn die Bank Gebühren erhebt. Aus der Tabelle rechts ist ersichtlich, dass bei einigen Banken Depotspesen anfallen. Beispiel: Wer bei der Aargauer Kantonalbank für 10 000 Franken eine dreijährige Kassenobligation kauft, erhält einen Zins von 0,125 Prozent pro Jahr. Das sind Fr. 12.50. Die Depotgebühr beträgt aber 30 Franken pro Jahr. Das ergibt einen jährlichen Verlust von Fr. 17.50.
Die wichtigsten Punkte zum Thema Kassenobligation:
- Die Stückelung beträgt in der Regel 1000 Franken oder ein Mehrfaches davon. Bei einigen Banken kann man schon mit 1000 Franken einsteigen, bei Raiffeisen und WIR-Bank zum Beispiel erst mit 5000 Franken.
- Die feste Laufzeit ist frei wählbar, meistens zwischen 2 und 8 Jahren.
- Die Zinszahlung erfolgt in der Regel jährlich, auf dem Zinsertrag wird die Verrechnungssteuer abgezogen (ohne Freigrenze).
- Die aktuellen Zinsen für Kassenobligationen stehen in dieser K-Geld-Ausgabe auf Seite 23. Laufend aktualisierte Angaben finden Sie auf der Website von K-Geld (www.kgeld.ch/Service/Aktuelle Zinsen).
- Rechtlich betrachtet geben Kunden, die eine Kassenobligation einer Bank zeichnen, dieser Bank ein Darlehen für eine feste Laufzeit. Und sie erhalten dafür einen fixen Zins. Die Rückzahlung nach Ablauf ist also nur garantiert, wenn die Bank dann noch zahlungsfähig ist. Kassenobligationen fallen aber unter die Einlagensicherung (maximal 100 000 Franken pro Kunde und Bank). Bei den meisten Kantonalbanken kommt die Staatsgarantie zum Tragen.
- In der Regel kann ein Interessent bei einem Geldinstitut nur dessen hauseigene Kassenobligationen zeichnen. Dazu braucht es auch eine Kontobeziehung für die Gutschrift der Zinsen und für die Rückzahlung der Kassenobligation nach deren Ablauf. Als «Verbindungskonto» kommt ein normales Privatkonto oder ein Sparkonto in Frage, wofür unter Umständen noch eine Kontoführungsgebühr fällig wird.
- Die Tabelle zeigt: Wer bei einer Bank nur Kassenobligationen hat und nach deren Ablauf auch die Kontobeziehung kündigt, muss bei einigen Banken noch eine Kontoauflösungsgebühr zahlen.
- Anders als normale Obligationen (K-Geld 4/14) sind Kassenobligationen während der Laufzeit nicht handelbar, sie schwanken also nicht im Kurs.
- Wer sich für eine Kassenobligation entscheidet, ist an die feste Laufzeit gebunden und kann die Anleihe im Prinzip nicht kündigen. Wer das Geld trotzdem vorzeitig herausverlangt, zahlt hohe Kosten.
- In Ausnahmefällen (zum Beispiel Scheidung oder Tod) kann die Anlage bei einigen Banken auf die Geschiedenen oder auf die Erben aufgeteilt werden. Auch das kann Kosten verursachen. Es lohnt sich, in solchen Fällen das Gespräch mit der Bank zu suchen. Bei Va-liant zum Beispiel ist es auch möglich, eine Kassenobligation kostenlos zu verschenken, falls der Beschenkte bei Valiant ebenfalls ein Depot hat.
- Die klassische Kassenobligation ist ein Wertpapier, das in ein gebührenpflichtiges Wertschriftendepot eingebucht wird. Immer mehr Banken führen aber Kassenobligationen nur noch elektronisch in Kontoform, wofür es kein Depot braucht. Aus Sicht des Kunden ändert dies nichts. Es gibt allerdings Banken, die auch bei der Kontoform noch eine Aufbewahrungsgebühr verlangen – etwa Graubündner KB, Schwyzer KB und Valiant. Diese Kontoform haben einige Banken zudem in «Termingeld» umbenannt. Graubündner Kantonalbank und Raiffeisen führen sowohl Kassenobligationen als auch Termingelder. Die Zinssätze sind gleich, aber das Termingeldkonto ist gebührenfrei. Einige Raiffeisen-Banken bieten nur noch Termingeldanlagen an.
- Die UBS hat nur noch Termingeldkonten im Angebot, die WIR-Bank nur ein sogenanntes Festgeldkonto.