Kinder und junge Leute sind die Zukunft der Banken. Werden sie in ihrer Jugend Kunden, ist die Chance gross, dass sie dies auch für längere Zeit während des Berufslebens bleiben. Daher bieten alle Banken spezielle Jugendkonten an. Diese sind gratis, zudem erhält das Kind eine Debitkarte. Viele Konten lassen sich auch mit einer Handy-App verwalten.
Zum Grundangebot bei Jugendkonten gehören Rabatte. Die Kantonalbanken zum Beispiel lancierten dazu die sogenannte STUcard, mit der Jugendliche beispielsweise in Läden oder auf Reisen Vergünstigungen erhalten und an Wettbewerben teilnehmen können.
Vertrag nur gültig mit Einverständnis der Eltern
Die Eltern können bei vielen Banken schon ab Geburt des Kindes ein Sparkonto eröffnen, das auf den Namen des Kindes lautet. Das Kind darf aber nicht vor dem 18. Geburtstag selbständig darüber verfügen.
Für die Eröffnung eines eigenen Privatkontos gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter. Solche Verträge sind jedoch bei Minderjährigen nur rechtsgültig, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Ausnahme: Auf dem Konto liegt ausschliesslich Taschengeld des Kindes oder Geld, das es selbst verdient hat. Nur innerhalb dieser Vorgaben sind unter 18-Jährige allein handlungsfähig, und das auch nur, wenn sie den Vertrag verstehen, den sie eingehen. Dazu gehört auch das Verständnis des Kleingedruckten.
Kontoeröffnung im Alter 12 bei vielen Banken möglich
K-Geld erkundigte sich bei 16 Banken nach ihren Konditionen für die Eröffnung eines Kontos durch ein Kind. Ergebnis: Bei sieben Banken können Kinder bereits im Alter von 12 Jahren ein Konto eröffnen. Bei vier Instituten ist dies mit 13 oder 14 Jahren möglich. Von den befragten Finanzinstituten verlangt einzig die Postfinance bis zum 18. Geburtstag des Kindes für die Eröffnung eines Kontos die Unterschrift eines Elternteils.
Die meisten Banken schreiben auf Anfrage von K-Geld, die Konten für Minderjährige würden lediglich das Taschengeld betreffen, über das die Kinder selbständig verfügen dürften. Das Vorgehen sei im Übrigen «branchenüblich». Die Berner Kantonalbank ist der Ansicht, dass Jugendliche ab dem 14. Altersjahr in der Lage seien, «das Rechtsgeschäft mit der Bank selber zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln». Die Bank Cler weist darauf hin, dass der Vertrag auch ohne Unterschrift der Eltern gültig sei, sofern diese nachträglich zustimmen.
Bezahlen mit Debitkarte oder mit der App Twint
Alle Banken bieten Minderjährigen mit der Kontoeröffnung auch eine Debitkarte an, mit der in Läden, Restaurants und in Internetshops eingekauft werden kann. Mit dieser Karte lässt sich das Konto nicht überziehen. Eine Debitkarte erlaubt es dem Kind im Rahmen seines Kontosaldos, bei den Bancomaten der eigenen Bank Bargeld zu beziehen oder Geld auf das Konto einzuzahlen. Alle 16 Bankkonten im Vergleich von K-Geld sind kostenlos, auch die Debitkarten sind gratis.
Eine Kreditkarte gibt es gemäss den Angaben der Banken frühestens ab einem Alter von 16 Jahren, und dies nur dann, wenn die Eltern ihr Einverständnis mit einer Unterschrift bestätigen.
Neben einer Karte spielen heute für viele Jugendliche digitale Bezahlmöglichkeiten eine grosse Rolle, zum Beispiel die Bezahl-App Twint. Alle befragten Banken – bis auf die Basler Kantonalbank, die Bank Cler und die Hypothekarbank Lenzburg – bieten für Twint eine eigene App an. Andernfalls können Kunden die Prepaid-App von Twint verwenden. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen die Apps im Rahmen ihres Prepaid-Guthabens benutzen.