Wer in der Schweiz bestimmt, welche Kirche anerkannt und ermächtigt ist, Steuern zu erheben?
Die Kantone. In den meisten Kantonen sind die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche anerkannt und zur Erhebung einer Kirchensteuer ermächtigt. Dieses Recht haben zudem die christkatholische Kirche etwa in den Kantonen Zürich und Bern und die israelitische Kultusgemeinde in Basel-Stadt und St. Gallen.
Wird die Kirchensteuer in allen Kantonen erhoben?
Nein. Der Kanton Waadt erhebt keine Kirchensteuer. Die Kultusausgaben werden dort durch die allgemeinen Steuern von Kanton und Gemeinden gedeckt. Im Wallis erheben nur drei Gemeinden wie etwa Sitten eine Kirchensteuer.
Muss man die Kirchensteuer zwingend bezahlen?
Ja, bis auf drei Ausnahmen. In Genf, Neuenburg und Tessin steht es den Steuerpflichtigen frei, die Rechnung zu bezahlen. Im Tessin muss man aber einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen.
Wer muss keine Kirchensteuer bezahlen?
Konfessionslose und Leute, die aus der Kirche ausgetreten sind. Bei einem Austritt gilt die Steuerbefreiung in den meisten Kantonen wie etwa Bern, Luzern oder Solothurn sofort. Die Kirchensteuer wird bis zum Datum des Austrittsschreibens anteilsmässig berechnet. In anderen Kantonen, etwa Nidwalden oder Zug, wird für das Jahr des Austritts keine Kirchensteuer mehr erhoben. Es gelten die Verhältnisse per 31. Dezember.
Muss man als Eigentümer einer Liegenschaft in einem anderen Kanton ebenfalls Kirchensteuer zahlen?
Ja. Die Steuerpflicht entfällt nur in Basel-Stadt, Genf und im Tessin.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Das ist von Kanton zu Kanton und innerhalb eines Kantons von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Oft wird die Steuer in Prozent der einfachen Kantonssteuer berechnet. In Zürich zahlt ein Katholik mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken 630 Franken Kirchensteuern. In St. Gallen sind es 1 859 Franken.
Werden Protestanten und Katholiken gleich besteuert?
Nein, nicht überall. In einigen Kantonen sind die Steuerfüsse je nach Religionsgemeinschaft verschieden. Ein Protestant mit 100 000 Franken steuerbarem Einkommen zahlt in Solothurn 1344 Franken Kirchensteuern – 420 Franken weniger als ein Katholik.
Wie werden Ehegatten unterschiedlicher Konfessionen und ihre Kinder besteuert?
Das ist je nach Kanton unterschiedlich. Thurgau oder Zürich etwa verwenden den halben Satz der jeweiligen Konfession jedes Ehegatten. In Glarus und St. Gallen erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen.
Müssen auch Unternehmen Kirchensteuern bezahlen?
Ja, in fast allen Kantonen. Einzig Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf und Schaffhausen verlangen von Firmen keine Kirchensteuer. Unternehmen, die selber religiöse oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind von der Steuerpflicht befreit.
Wie werden Firmen besteuert?
Zu einem Einheitssatz. Dieser berechnet sich nach dem Durchschnitt der Steuerfüsse der betroffenen Kirchengemeinden. So zahlt ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn von 100 000 Franken und ebenso viel Kapital in Chur GR rund 432 Franken Kirchensteuern, während in Glarus 324 Franken fällig werden.