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K-Geld 02/2022
30.03.2022
Ja. Für selbst bewohntes Wohneigentum können Sie alle fünf Jahre Geld aus dem 3a-Konto für die Tilgung von Hypotheken verwenden. Das gilt nicht pro Ehepaar, sondern pro Person. Es ist also kein Problem, Ihr eigenes 3a-Konto Ende Jahr aufzulösen und jenes Ihrer Frau Anfang des nächsten Jahres.
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