Jedes vierte Paar in der Schweiz lebt im Konkubinat – Tendenz steigend. Viele Konkubinatspartner möchten sich erbrechtlich gegenseitig begünstigen. Der Hinterbliebene soll zumindest einen Teil des Vermögens des Verstorbenen erben. Dabei wird je nach Kanton eine hohe Erbschaftssteuer fällig. In Schaffhausen etwa muss der Hinterbliebene bei einem Erbe von 500000 Franken Erbschaftssteuern von über 176000 Franken an den Fiskus abliefern – so viel wie in keinem anderen Deutschschweizer Kanton. Das zeigt ein Vergleich von K-Geld (siehe Tabelle im PDF).
Kein Wunder, gelangen oft Konkubinatspartner mit Fragen zur Erbschaftssteuer an die Rechtsberatung von K-Geld. Bianca Greuter (Name geändert) aus Zürich etwa schrieb: «Ich möchte meinem Konkubinatspartner Geld zukommen lassen, falls ich vor ihm sterben sollte. Können wir die Erbschaftssteuer umgehen, wenn wir unser Erspartes auf ein gemeinsames Sparkonto einzahlen? Oder haben Sie einen anderen Vorschlag?»
Nur wenige Kantone mit vorteilhaften Regeln
K-Geld musste die Fragestellerin enttäuschen. Ein gemeinsames Konto löst das Problem nicht. Denn in den Nachlass fällt auch jener Teil des gemeinsamen Kontos, auf den der verstorbene Partner Anspruch hatte. Konkubinatspartner können die Steuer nur vermeiden, wenn sie in einen Kanton ohne Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner umziehen, etwa in den Kanton Schwyz: Dieser kennt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern. In den anderen Kantonen müsste Bianca Greuter ihren Partner heiraten, um die Steuer zu vermeiden. Denn Ehegatten müssen in keinem Kanton Erbschaftssteuern bezahlen.
Während die Steuergesetze vieler Kantone also von traditionellen Familienverhältnissen ausgehen und Erbschaften von Konkubinatspartnern hoch besteuern, bringt das Erbrecht 2023 Verbesserungen. So kann man mit einem Testament den Partner stärker begünstigen als heute. Ledige ohne Nachkommen können für den Todesfall frei über ihr Vermögen verfügen.
Bei den Steuergesetzen vieler Kantone tut sich wenig. Im Zürcher Kantonsrat etwa scheiterte im Frühling eine Einzelinitiative, welche die erbschaftssteuerfreien Beträge für Lebenspartner und für Stiefkinder erhöhen wollte. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau lehnte 2020 einen Vorstoss zur Entlastung von Konkubinatspartnern ab. Andere Kantone sind etwas weiter. 2018 stellte Luzern Konkubinatspartner Ehepartnern gleich und befreite sie damit von Steuern. Und Baselland senkte bereits 2010 die Erbschaftssteuern für Stiefkinder und Konkubinatspartner.