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Wenn das Konto auf Ihren Namen lautet, haben Sie als Götti die Verfügungsgewalt über das Geld. Deshalb müssen Sie es selbst versteuern.
Anders verhält es sich bei einem Jugendsparkonto, das auf den Namen des Kindes lautet. Dieses Geld gehört dem Kind. Entsprechend muss es von den Eltern zusammen mit ihrem übrigen Vermögen versteuert werden und die Zinserträge mit dem Einkommen.
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