Der Bitcoin-Kurs schwankte in den letzten Jahren extrem stark: 2020 war der Bitcoin gut 5200 US-Dollar wert, dieses Jahr kletterte der Kurs einmal auf gut 73'100 US-Dollar (Grafik). Wer Bitcoins kauft, verwendet sie nicht als Zahlungsmittel. Wegen der technischen Herausforderungen und langer Transaktionszeiten sowie der hohen Gebühren erfolgen elektronische Zahlungen nur selten über Kryptowährungen.
Wer in Kryptowährungen investiert, muss sich angesichts der riesigen Kursschwankungen bewusst sein: Es handelt sich um hochspekulative Finanzanlagen.
Der Kauf und der Verkauf von Kryptowährungen erfolgen über Kryptobörsen oder direkt über Banken. Die Investition in Kryptowährungen kann auch über börsengehandelte Indexfonds erfolgen, die den Bitcoin-Kurs abbilden. Diese bieten den Vorteil, dass sie wie Aktien gehandelt werden können. Die Risiken sind aber gleich hoch wie beim Kauf von digitalen Coins.
In der Schweiz kein gesetzliches Zahlungsmittel
In der Schweiz sind Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb müssen sie in Franken oder eine andere Währung gewechselt werden, bevor damit bezahlt werden kann. Sie unterliegen aber bestehenden Gesetzen wie dem Geldwäschereigesetz. Inzwischen wird die Branche von der Finanzmarktaufsicht überwacht.
Die Anzahl der Kryptowährungen wird immer grösser. Heute gibt es über 23'000 unterschiedliche digitale Währungen. Der Bitcoin ist die bekannteste und wirtschaftlich bedeutendste davon.
Wie sicher Kryptowährungen sind, hängt von deren Verwahrung ab. Digitale Schlüssel, die den Zugriff auf die Coins ermöglichen, müssen sicher aufbewahrt werden. Hardware-Wallets wie etwa eine externe Festplatte bieten einen höheren Schutz als softwarebasierte Lösungen. Wenn ein Besitzer von Kryptowährungen stirbt, besteht das Risiko, dass die Erben keinen Zugang zu den digitalen Vermögenswerten haben. Deshalb sollten Besitzer von Kryptowährungen den Zugang zu ihren digitalen Schlüsseln für die Erben bei der Aufbewahrung einplanen.
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