Nein. In der 2. und der 3. Säule spart jeder für sich. Eine Übertragung des Vorsorgeguthabens von einem Ehepartner auf den anderen ist nicht möglich. Ihr Schwiegersohn könnte aber zumindest die Rendite auf seinen Vorsorgeguthaben verbessern. Denn er darf das Geld jederzeit zu einem Finanzinstitut transferieren, das bessere Zinsen bezahlt.

Ihr Schwiegersohn kann seine Vorsorgegelder auch in Wertschriftenlösungen anlegen, sofern feststeht, dass er zehn Jahre oder länger nicht erwerbstätig sein wird und das Kapital nicht beziehen wird, zum Beispiel für Wohneigentum. Solche Lösungen haben deutlich bessere Renditechancen als 3a-Zinskonten.