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Nein. Bei Obligationen unterliegen nur Zinserträge der Einkommenssteuer. Die Bank hat Ihnen aber keine Zinsen, sondern einen Teil der Anleihe zurückgezahlt. Die Rückzahlung hätte bereits 2011 erfolgen müssen. In der Steuererklärung 2017 müssen Sie diesen Betrag im Wertschriftenverzeichnis nicht separat aufführen, sondern nur die gesamten Vermögenswerte per Ende Jahr.
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