Im vergangenen Sommer erhielt K-Geld-Leserin Barbara F. aus einer Gemeinde im Zürcher Oberland einen Brief des Steueramts. Darin schrieb die Behörde, sie habe 2017 überhöhte Beiträge an die Säule 3a eingezahlt, nämlich gut 3000 Franken. Ihr zulässiger Beitrag sei null Franken. Barbara F. war zuerst nicht klar, worum es überhaupt ging. Dann dämmerte ihr: Sie und ihr Ehemann hatten Ende 2008 je eine Lebensversicherung bei der Generali abgeschlossen. Denn das junge Paar wollte bald eine Familie gründen und sich deshalb gegen den Todesfall eines Partners versichern. Es liess sich von einem Versicherungsvermittler beraten.
Der wollte aber mehr verkaufen als eine kostengünstige Todesfallversicherung, bei der die Generali sehr gute Konditionen bietet (siehe K-Geld 3/18). Deshalb drehte der Vermittler dem Ehepaar eine gemischte Lebensversicherung an. Das ist die Kombination einer Versicherung mit einem Sparvertrag. Darin verpflichtete sich Barbara F., bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2042 jedes Jahr einen festen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen.
Der Versicherungsvermittler lockte damit, die Familie könne so Steuern sparen. Denn Einzahlungen in die Säule 3a sind in der Steuererklärung bis zum jährlichen Höchstbetrag abzugsfähig. Für den Versicherungsvermittler war dies ein gutes Geschäft, denn der langfristige Vertrag garantierte ihm eine hohe Provision – viel mehr Geld, als wenn er dem Paar nur eine Todesfallversicherung verkauft hätte.
Das junge Paar hat das Nachsehen: Vom Steuersparen profitiert es nicht mehr, denn seit der Geburt des ersten Kindes im Jahr 2011 ist Barbara F. nicht mehr erwerbstätig. Deshalb darf sie kein Geld in die 3. Säule einzahlen. Das Steueramt merkte dies aber erst 2018, als es die Steuerperiode 2017 prüfte.
Barbara F. ist nun gezwungen, die Police abzuändern oder zu kündigen. Die Generali bot ihr eine neue Police an, eine sogenannte «kombinierte Vorsorgelösung»: «Der 3a-Vertrag wird reduziert und den von der Steuerbehörde beanstandeten Betrag schreiben wir der neuen Säule-3b-Police gut. Dieses Vorgehen ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden», schrieb Generali Barbara F. Allerdings muss sie infolge der Umwandlung Kapitalauszahlungssteuern von über 1600 Franken zahlen. Ferner kann sie von nun an ihre Prämie, die sie Generali nach wie vor jedes Jahr zahlen muss, nicht mehr von den Steuern abziehen.
Sparen und versichern sollte man immer trennen
Aufgrund der schlechten Erfahrung mit dem Versicherungsvermittler hätte Barbara F. die Police am liebsten gekündigt. Doch ein weiterer Pferdefuss solcher Verträge hielt sie davon ab: der tiefe Rückkaufswert. Denn würde die junge Mutter den Vertrag kündigen, erhielte sie nur wenig Geld ausbezahlt. Mit den Prämien der ersten Jahre bezahlen die Versicherer zuerst die Provision, die an den Versicherungsvermittler geht. Zudem belasten sie der Police weitere Verwaltungskosten (siehe Unten).
Mit den Vorwürfen konfrontiert, schreibt Generali: «Die Beratung erfolgte durch einen von uns unabhängigen Versicherungsvermittler, über dessen Tätigkeit bei uns nie Kundenbeschwerden eingingen.» Die Art und die Eigenschaften der Lebensversicherung seien aus den abgegebenen Dokumenten klar ersichtlich gewesen.
K-Geld rät: Sparen und versichern nie kombinieren. Das unabhängige Finanzunternehmen Vermögenspartner AG bestätigt: «Langfristige gemischte Lebensversicherungen bringen den Kunden wenig Rendite und tiefe Flexibilität – für Versicherungsgesellschaften sind sie aber umso lukrativer. Es ist in den meisten Fällen zu empfehlen, Versicherungen strikt von Sparvorhaben zu trennen. Das gilt ganz besonders bei der dritten Säule.»
Sparversicherung: Vorzeitiger Ausstieg wird teuer
Löst man eine gemischte Lebensversicherung früh auf, wird das teuer. Beispiel Alain M. aus Oberengstringen ZH: Er hat 2017 bei der Liechtenstein Life eine Sparversicherung mit 34 Jahren Laufzeit abgeschlossen – bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2051. Jedes Jahr sollte er 3601 Franken Prämie zahlen. Doch bereits nach einem Jahr musste er sein Vorhaben aus finanziellen Gründen aufgeben. Die vorzeitige Auflösung seiner Police kommt den heute 32-Jährigen nun teuer zu stehen: Die Liechtenstein Life will ihm nach Erhalt von Prämien im Betrag von 3601 Franken nur noch 2029 Franken zurückerstatten – also 56 Prozent seiner Einzahlungen. Die Liechtenstein Life begründet den tiefen Betrag mit Verwaltungskosten und der Abschlussprovision für den Versicherungsagenten.