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Altersvorsorge. Wer bei einer Versicherung eine Leibrente abschliesst, erhält im Pensionsalter eine lebenslange Rente, die monatlich ausbezahlt wird. Leibrenten wurden bisher von den Steuerbehörden zu 40 Prozent als Einkommen und zu 60 Prozent als steuerfreie Kapitalrückzahlung eingeordnet. Nun ändert der Bundesrat per 1. Januar 2025 diese Berechnungsgrundlagen für die Besteuerung.
Das macht die Leibrente zwar steuerlich attraktiver. Dennoch sind Leibrenten für die Kunden kein gutes Geschäft (K-Geld 3/2023). Denn das für den Kauf der Leibrente eingesetzte Geld wurde bereits einmal als Einkommen besteuert. Hinzu kommt beim Abschluss eines Leibrentenvertrags die Stempelsteuer. Und: Wer heute eine Leibrente abschliesst, muss mit einem noch tieferen Umwandlungssatz rechnen als beim Rentenbezug aus der Pensionskasse. Die Folge: Die Leibrente fällt bei gleichem Kapital noch deutlich tiefer aus als die Rente der Pensionskasse.
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