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K-Geld 05/2020
21.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
Nein. Sie müssen zwar jedes noch so geringe Einkommen in der Steuererklärung angeben. Denn es gibt keinen Freibetrag. Sie können aber alle damit verbundenen Auslagen abziehen. Der Pauschalabzug für solche Auslagen beträgt 800 Franken – in Ihrem Fall aber nur so viel, wie Sie verdient haben. Deshalb müssen Sie für die 40 Franken keine Steuern zahlen.
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