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Nein. Zur Sicherstellung der Besteuerung zieht die Lottogesellschaft vom Gewinn vorab 35 Prozent Verrechnungssteuer ab und überweist das Geld der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diesen Abzug erhalten Sie zurück, sobald Sie den Lottogewinn als Einkommen versteuern.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt und damit auch Ihren Steuersitz ins Ausland verlegen, ist der Verrechnungssteuerabzug verloren. Es sei denn, Sie versteuern den Gewinn an Ihrem neuen Wohnsitz. Dann können Sie die Verrechnungssteuer in der Schweiz zurückfordern. Voraussetzung ist ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem Wohnsitzland, welches dies so regelt.
Die «Steuerflucht» ins Ausland würde sich also nur dann lohnen, wenn Sie ein Land finden, welches das Einkommen sehr viel tiefe roder gar nicht besteuert und dennoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat – wie zum Beispiel Rumänien.
Hingegen kann sich bei einem sehr hohen Lottogewinn der Wohnsitzwechsel in einen steuergünstigen Kanton rechtfertigen. Bei einem Gewinn von beispielsweise 5 Millionen Franken würden Sie beim Umzug von Basel nach Zug über 700000 Franken Einkommenssteuern sparen. Der Gewinn wird nämlich dort besteuert, wo Sie am 31. Dezember des Jahres Ihren Wohn- und Steuersitz haben.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des gleichen Kantons. Denn in diesem Fall gilt als Besteuerungsdatum der 1. Januar des betreffenden Jahres; das Zügeln nach dem Volltreffer bringt also nichts.
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