Viele Eigenheimbesitzer reduzieren ihre Hypothek schrittweise, damit sie im Rentenalter möglichst wenig Bankschulden haben. Das kann durchaus sinnvoll sein und beruhigend dazu.
Doch auch das Gegenteil ist möglich: die Hypothek erhöhen und dieses Geld in die Pensionskasse einzahlen. Das erhöht die spätere Altersrente.
Die Tabelle auf dieser Seite zeigt ein Rechenbeispiel mit Kosten und Ertrag unter Berücksichtigung der Steuern – und zwar für einen heute 63-jährigen Mann. Die letzte Zeile zeigt das Resultat bzw. den finanziellen Vorteil des Einkaufs. Die Rechnung berücksichtigt also nur die eigentlichen Mehrkosten durch die Hypoaufstockung sowie den daraus resultierenden Mehrnutzen.
Wird der Mann 88 Jahre, beläuft sich der Vorteil auf über 94 000 Franken
Das Schlussresultat ist abhängig von der Lebenserwartung. Wird dieser Mann 78 Jahre alt, gewinnt er durch den Einkauf unter dem Strich 71 395 Franken. Wird er 88 Jahre alt, macht der finanzielle Vorteil gar 94 564 Franken aus. Durchschnittlich hat heute ein 65-jähriger Mann gemäss Bundesamt für Statistik eine Lebenserwartung von weiteren 19 Jahren.
Natürlich sind solche Berechnungen immer abhängig von den konkreten Umständen. In diesem Rechenbeispiel ging K-Geld von folgenden Annahmen aus:
- Der Mann erhöht seine Hypothek von 400 000 auf 500 000 Franken. Diese Tranche von 100 000 Franken schliesst er jetzt mit einer festen Laufzeit von 8 Jahren ab, und zwar zu einem Hypozins von 1,7 Prozent. Das kostet ihn in diesen ersten 8 Jahren insgesamt 13 600 Franken, er erhält aber dafür einen «Bonus» von 4488 Franken, weil er ja bei den Steuern höhere Zinsabzüge geltend machen kann.
- Nach Ablauf dieser 8 Jahre wird diese Hypotranche zur Erneuerung fällig; die Modellrechnung geht davon aus, dass er dannzumal 3,5 Prozent Hypozins zahlen muss. Wird der Mann zum Beispiel 78 Jahre alt, so kostet ihn die Hypotranche insgesamt 41 600 Franken. Unter Berücksichtigung der Steuerersparnis (von total 13 728 Franken) zahlt er unter dem Strich 27 872 Franken.
- Auf der Ertragsseite profitiert er zunächst von der Steuerersparnis durch den Einkauf in die 2. Säule. Im konkreten Fall resultiert daraus eine Einsparung von 33 000 Steuerfranken bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 33 Prozent. Dazu erhöht sich seine Pensionskassenrente um 6212 Franken pro Jahr. Seine Pensionskasse rechnet das Alterskapital mit einem Rentenumwandlungssatz von angenommenen 6 Prozent in eine Rente um. Der gesetzliche Umwandlungssatz liegt bei 6,8 Prozent. Dieser geringere Umwandlungssatz ist deshalb möglich, weil die Einzahlung von 100 000 Franken im Topf des überobligatorischen Altersguthabens landet. Dort dürfen die Pensionskassen den Umwandlungssatz frei festlegen.
- Die höhere Altersrente der Pensionskasse hat aber höhere Einkommensteuern zur Folge. Diese führen in der Rechnung zu einem Abzug, schmälern also seinen Ertrag. Die Rente der Pensionskasse muss zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden.
- Zusätzlich berücksichtigt die Modellrechnung eine Steuerersparnis bei der Vermögenssteuer. Denn die 100 000 Franken, um welche die Hypothek erhöht wurde, können als Schulden vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden. Sie verringern das steuerbare Vermögen. Dieser Rechenschritt geht von der Annahme aus, dass der Mann daneben noch ein Vermögen von mehr als diese 100 000 Franken hat (sonst könnte ja der Schuldenabzug gar nicht wirksam werden).
Fazit: Für kühle Rechner kann der Einkauf in die Pensionskasse mit Mitteln aus der Hypotheken-erhöhung langfristig eine lohnende Angelegenheit sein. Und er lohnt sich umso mehr, je älter die Person wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit den rekordtiefen Hypozinsen sieht die Rechnung sowieso gut aus. Noch ein wenig besser kann sie werden, wenn der Einkauf in die Pensionskasse gestaffelt in zwei oder drei Jahren erfolgt.
Die Erben allerdings – die haben vielleicht an dieser Lösung weniger Freude. Denn durch die Erhöhung der Hypothek sinkt das vererbbare Vermögen um genau diese Summe.