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23.05.2017
Nein. Sie können Bargeld mengenmässig unbeschränkt ausführen. Sie müssen die Summe beim Schweizer Zoll auch nicht anmelden.
Allerdings kann es sein, dass der Schweizer Zoll Kontrollen durchführt. Findet er bei Ihnen 10 000 Franken oder mehr in bar, verlangt er Ihre Personalien und Angaben zur Herkunft und zum Verwendungsweck des Geldes. Es gibt auch einen Eintrag in das Informationssystem der Zollverwaltung.
Bei der Einfuhr in die Europäische Union gilt: Sie dürfen unbegrenzt Bargeld einführen.Sie müssen allerdings grössere Barmittelmengen – ab umgerechnet 10000 Euro – bei der Einfuhr schriftlich bei der Zollbehörde des jeweiligen EU-Landes anmelden. Tun Sie das nicht, riskieren Sie eine Geldbusse. Das Formular «Anmeldung von Barmitteln» finden Sie im Internet unter www.formulare-bfinv.de.
Im Übrigen gelten die gleichen Regeln auch bei der Einfuhr von Bargeld aus der EU in die Schweiz.
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