Thomas Amberg (Name geändert) aus Willisau im Kanton Luzern ist 56 Jahre alt. Er überlegt sich, seine drei bestehenden 3a-Konten in 3a-Anlagefonds oder in 3a-Indexfonds zu investieren. Denn Wertschriftensparen bietet deutlich höhere Renditechancen als seine nur mässig verzinsten 3a-Zinskonten (K-Geld 6/2023).
Allerdings sind beim 3a-Wertschriftensparen auch die Risiken bedeutend höher. Wird ein Vorsorgesparer während eines Börsencrashs pensioniert und muss den 3a-Fonds dann auflösen, drohen hohe Verluste. In der Bankenkrise im Jahr 2008 zum Beispiel verloren Schweizer Aktien 34 Prozent ihres Werts. An ausländischen Börsen waren die Verluste zum Teil noch grösser.
Amberg will wegen der nicht mehr allzu langen Anlagedauer bis zu seiner Pensionierung maximal 45 Prozent seines Guthabens in Aktien anlegen. Er sucht nun 3a-Fonds, die er bei der Pensionierung nicht verkaufen müsste und in sein freies Depot übertragen könnte. Denn so könnte er allfällige schlechte Börsenjahre aussitzen und warten, bis sich die Kurse erholt hätten.
K-Geld erkundigte sich bei Anbietern von 3a-Wertschriftenlösungen, ob Sparer ihre Vorsorgefonds nach der Pensionierung als «gewöhnliche» Fonds im freien Vermögen weiterführen können. Dabei beschränkte sich K-Geld auf die 50 Vorsorgefonds, die in einer Auswertung über fünf Jahre die besten durchschnittlichen Nettorenditen erzielt hatten (K-Geld 6/2023).
Wechsel ins freie Vermögen bei jedem 3. Fonds möglich
Resultat: Bei 18 der 50 Säule-3a-Fonds können die Vorsorgesparer die Fonds in ihr privates Depot überführen, statt sich das Geld auszahlen zu lassen. Der Transfer ist gebührenfrei. Allerdings verursachen die nicht mehr an die Vorsorge gebundenen Fondsanteile je nach Finanzinstitut neue Kosten. Die Banken verlangen in der Regel ab dem Zeitpunkt des Transfers Depotgebühren. Bei der Migros-Bank beispielsweise liegen diese bei 0,115 Prozent des Fondsbetrags pro Jahr, bei der Berner Kantonalbank bei 0,2 Prozent.
Auch die Gesamtkostenquote (TER) kann nach dem Wechsel ins freie Vermögen steigen. So kostet etwa bei der St. Galler Kantonalbank die «Strategie Ausgewogen» in der Vorsorge 0,97 Prozent pro Jahr, im Privatvermögen sind es 1,52 Prozent.
Bei den Versicherungen Baloise, Mobiliar, Swiss Life und Zürich ist ein Wechsel der Vorsorgefonds in das freie Vermögen nicht möglich. Das gilt auch für die Mixta-Vorsorgefonds der Credit Suisse und die aktiven Swisscanto-Fonds der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Anders bei den passiven Fonds der ZKB: So kann man etwa den Swisscanto (CH) Fonds 20 passiv – VT im Privatvermögen weiterführen.
Sechs der acht am besten rentierenden Vorsorgefonds stammen laut der K-Geld-Auswertung von Viac – ein Produkt der Terzo-Vorsorgestiftung der Bank WIR. Das liegt an den hohen Aktienquoten und den tiefen Gebühren. Die Viac-Anlagen können aber nicht in das Privatvermögen überführt werden.
Vor dem Bezug Wechsel zu 3a-Konto prüfen
Tipp: Wer in 3a-Fonds investiert hat, sollte sich bereits ein paar Jahre vor der Pensionierung Gedanken über den Zeitpunkt der Auflösung machen. Anleger, die ihre Fonds im Privatvermögen weiterführen dürfen, können einem allfälligen Tief an den Finanzmärkten bei Erreichen des Rentenalters relativ gelassen entgegensehen. Müssen sie ihre Fonds aber spätestens bei der Pensionierung verkaufen, kann es sich lohnen, ein paar Jahre zuvor Fonds zu verkaufen und den Erlös auf ein 3a-Sparkonto zu verschieben.
Frankly und Co.: Das gilt bei digitalen 3a-Anlagen
Seit einigen Jahren gibt es verschiedene Banken-Apps mit kostengünstigen 3a-Wertschriftenlösungen. Solche 3a-Fonds lassen sich nach der Pensionierung nur zum Teil in das Privatvermögen überführen. Möglich ist das etwa bei Descartes Finance, ebenso bei den passiven 3a-Produkten von Frankly (Zürcher Kantonalbank) sowie bei einem Grossteil der Wertschriften von Selma. Die 3a-Anlagen bei Finpension und Yuh (Swissquote) hingegen müssen von Vorsorgesparern spätestens im Zeitpunkt der Pensionierung verkauft werden.