Das Hauptgeschäft von Moneypark ist die Vermittlung von Hypotheken. Interessierte können sich dort beraten lassen. Unter dem Motto «Beste Zinsen» sucht Moneypark für sie das günstigste und am besten passende Hypothekarangebot. Und zwar bei Banken und Versicherungen.
Für Kundinnen und Kunden ist die Beratung kostenlos. Im Gegenzug erhält Moneypark für jede Vermittlung einer Hypothek von der Bank eine Provision. Sie beträgt gemäss Moneypark im Durchschnitt 0,55 Prozent der Hypothekarsumme. Bei einer Hypothek von beispielsweise 500 000 Franken sind das 2750 Franken.
Geldforderung ohne vertragliche Grundlage
Auch Peter Meier aus Hombrechtikon ZH (Name geändert) liess sich von Moneypark beraten. Doch am Ende lehnte er das von der Firma empfohlene Angebot ab und schloss die Hypothek selbst ab, direkt bei seiner Kantonalbank.
Dennoch schickte ihm Moneypark eine Rechnung über 2689 Franken. Als Meier reklamierte, schrieb ihm Moneypark-Chef Stefan Heitmann, diese Aufwandsentschädigung entspreche dem durchschnittlichen entgangenen Gewinn für Moneypark. Und das seien die erwähnten 0,55 Prozent des Hypothekarvolumens (plus 8 Prozent Mehrwertsteuer).
Nach Intervention von K-Geld verzichtet Moneypark auf die Forderung gegenüber dem Kunden. Denn sie hat keine vertragliche Grundlage.
Kundinnen und Kunden müssen bei Moneypark eine «Beratungsvereinbarung» unterschreiben. Dort ist klar festgehalten, dass die Beratung kostenlos ist. Der Vertrag enthält aber auch eine «Kooperationsvereinbarung». Sie besagt sinngemäss: «Du kommst zu uns mit dem Angebot deiner Bank. Wenn wir für dich etwas Besseres finden, so musst du die Hypothek bei derjenigen Bank abschliessen, von der dieses bessere Angebot stammt.»
Inzwischen hat Moneypark die Beratungsvereinbarung «präzisiert», wie es Moneypark-Chef Stefan Heitmann formuliert. Jetzt steht in der Vereinbarung, dass Kunden 2500 Franken zahlen müssen, wenn sie sich wie oben erwähnt beraten lassen und dann doch nicht via Moneypark abschliessen. Vorher fehlte eine diesbezügliche Klausel.
Die «Beratungsvereinbarung» von Moneypark hat einen weiteren Mangel. Denn darin müssen Kunden ausdrücklich auf die Provisionen verzichten, die Moneypark von den Banken für die Vermittlung von Hypotheken erhält.
Das ist die Problematik der Retrozessionen (K-Geld 2/2013). Gemäss Bundesgericht gehören solche Zahlungen von Banken dem Auftraggeber, also dem Kunden. Er kann zwar schriftlich auf die Retrozessionen verzichten. Rechtsgültig ist dieser Verzicht aber nur, wenn der Kunde die Höhe der Provisionszahlungen in etwa kennt.
Provisionszahlung: Zu grosse Bandbreite
Und genau in diesem Punkt ist die «Beratungsvereinbarung» von Moneypark problematisch. Denn die Bandbreite der möglichen Provisionszahlungen der Banken wird mit «0,1 bis 0,8 Prozent des vermittelten Finanzierungsvolumens» angegeben. Bei einer Hypothek von 500 000 Franken ist das also eine Bandbreite von 500 bis 4000 Franken.
Diese grosse Bandbreite würde wohl kaum ein Gericht akzeptieren. Denn der Kunde kann mit diesen Angaben nicht präzis genug abschätzen, auf wie viel Geld er mit seiner Unterschrift verzichtet.
Moneypark-Chef Stefan Heitmann widerspricht: «Wir halten diese Klausel für rechtsgültig und korrekt. Dennoch haben wir diesen Teil in der neuen Vereinbarung ebenfalls präzisiert und die Bandbreite eingeschränkt.» Jetzt beträgt sie 0,25 bis 0,8 Prozent. K-Geld meint: Diese Bandbreite ist immer noch zu gross.