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K-Geld 06/2020
02.12.2020
Letzte Aktualisierung:
03.12.2020
03.12.2020
Nein. Laut Kommentar zum Zürcher Steuergesetz müssen Beiträge zur Vorfinanzierung der Frühpensionierung nicht versteuert werden. Denn damit werden indirekt Beitragslücken gedeckt.
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