Inhalt
K-Geld 03/2021
26.05.2021
Letzte Aktualisierung:
27.05.2021
27.05.2021
Nein, es besteht keine Pflicht zur Rückzahlung des Geldes in die 2. Säule, weil Sie dieses zur Realisierung Ihrer Selbständigkeit bezogen haben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden