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K-Geld 04/2020
25.08.2020
Ja. Vergütungen für die Einspeisung von selbsterzeugtem Strom werden als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen besteuert. Gut zu wissen: Investitionen, die zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, sind abzugsfähig. Sie können die Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlage, obwohl sie eigentlich wertvermehrend sind, also beim Liegenschaftsunterhalt in Abzug bringen.
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