Inhalt
Nein. Im Rentenalter sind Sie bei der Pensionskasse nicht mehr aktiv versichert. Deshalb muss der Vorbezug nicht mehr zurück. Das gilt unabhängig davon, ob Sie von der Kasse jetzt die Rente beziehen, ob Sie bei der Pensionierung das Kapital bar bezogen haben – oder ob Sie einen Mix aus Rente und Kapitalbezug gewählt haben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden