Inhalt
Nein. Yuh schreibt in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen: «Auf unsere Anfrage verpflichten Sie sich, uns alle von uns benötigten Informationen und Unterlagen über Sie selbst zur Verfügung zu stellen.» Entscheidend in diesem Satz ist das Wort «benötigt». Laut Geldwäschereigesetz ist es nötig, dass Yuh Sie anhand eines beweiskräftigen Dokumentes wie Identitätskarte oder Pass identifiziert und von Ihnen eine Erklärung einholt, dass Sie der wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten sind. Darüber hinausgehende Informationen benötigt die Bank nicht.
Die Besitzer von Yuh sind die Banken Swissquote und Postfinance. Diesen Instituten geht es wohl darum, mit Hilfe solcher Fragebogen möglichst viele Kundendaten zu sammeln, um ihr Marketing darauf auszurichten. Mit dem Geldwäschereigesetz lässt sich diese Datensammlerei jedenfalls nicht begründen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Finanzdienstleistungen nach FIDLEG
Für Finanzdienstleistungen nach FIDLEG wie bspw. das Investieren in Finanzinstrumente können diese Informationen sehr wohl benötigt werden. Auch unter zivilrechtlichen Aspekten des "know your client" (KYC) ist es sorgfältig von der Bank, wenn sie ein etwas genaueres Kundenprofil abfragt.