Nein. Ein solcher Wert­zuwachs ist kein Ertrag aus dem Gold, sondern ein Kursgewinn. Und dieser ist nicht steuerbar – wie bei Aktien. Der Wert­zuwachs unterliegt also nicht der Einkommenssteuer.

Ihr Gold müssen Sie nur bei der Vermögenssteuer angeben. Der Kilobarren hat die Valoren-­Nummer 274701. Wenn Sie diesen Valor in der Steuerkursliste auf Ictax.admin.ch ein­geben, erhalten Sie den exakten Steuerwert. Am 31.12.2017 betrug er Fr. 40 619.45.