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Nein. Ein solcher Wertzuwachs ist kein Ertrag aus dem Gold, sondern ein Kursgewinn. Und dieser ist nicht steuerbar – wie bei Aktien. Der Wertzuwachs unterliegt also nicht der Einkommenssteuer.
Ihr Gold müssen Sie nur bei der Vermögenssteuer angeben. Der Kilobarren hat die Valoren-Nummer 274701. Wenn Sie diesen Valor in der Steuerkursliste auf Ictax.admin.ch eingeben, erhalten Sie den exakten Steuerwert. Am 31.12.2017 betrug er Fr. 40 619.45.
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