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Nein. Sie müssen die Wohnung nur im Tessin versteuern. Für den Steuerfuss ist aber Ihr gesamtes Einkommen und Ihr gesamtes Vermögen massgebend. Der Tessiner Fiskus muss deshalb Ihre Steuererklärung kennen, um den korrekten Steuersatz anzuwenden. Schicken Sie ihm eine Kopie Ihrer Baselbieter Steuererklärung. Darauf muss auch die Tessiner Wohnung erwähnt sein.
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