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Ja. Mitarbeiteroptionen, die frei an der Börse handelbar sind, sind wie jedes andere Einkommen steuerpflichtig, sobald man sie erhält. Dass Sie die Optionen eventuell erst später zu Geld machen möchten, ändert daran nichts. Ein allfälliger Kapitalgewinn bis zum effektiven Verkauf ist dagegen steuerfrei.
Alle anderen Mitarbeiteroptionen – also all jene, die mit bestimmten Verkaufsbeschränkungen belegt sind – werden erst zum Zeitpunkt der Ausübung beziehungsweise des Verkaufs besteuert.
Details zu dieser Thematik stehen im Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
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