Inhalt
Nein, denn die Überwälzung dieser Gebühren ist eine einseitige Vertragsänderung. Sie können von der Generali verlangen, dass der Vertrag weiterläuft wie bisher. Will sie die Gebühr trotzdem gegen Ihren Willen einführen, muss Sie zuerst den Versicherungsvertrag kündigen. In diesem Fall müssten Sie einen neuen, kundenfreundlicheren Anbieter suchen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden