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K-Geld 04/2024
28.08.2024
Nein. Schenkungen an direkte Nachkommen sind im Kanton Zürich steuerfrei. Allerdings müssen sie in der Steuererklärung des Empfängers vermerkt werden, in Zürich im Steuerformular unter Ziffer 50. Dort müssen Sie «Schenkungen» ankreuzen und deklarieren, von wem Sie wann wie viel Geld erhalten haben. Zudem müssen Sie Namen und Adresse des Schenkers sowie den Verwandtschaftsgrad angeben.
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