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03.12.2020
Nicht unbedingt. Die Angelegenheit hat sich für Sie vielleicht nur vorerst erledigt. Der Vermerk auf dem Steuerauszug besagt nämlich, dass die Betreibung für die ursprünglichen Fr. 171.80 mit einem Verlustschein von Fr. 283.40 abgeschlossen wurde. Denn das Steueramt der Gemeinde Wallisellen konnte dieses Geld von Ihnen nicht einkassieren und erhielt statt des Gelds einen Verlustschein. Solche Verlustscheine sind 20 Jahre gültig. Das heisst: Sollten Sie in Zukunft wieder über dem Existenzminimum leben und das Steueramt bemerkt dies, kann die Gemeinde die Schuld von Fr. 283.40 bei Ihnen wieder geltend machen. Die Sache ist also mit einem Verlustschein nicht vom Tisch.
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