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K-Geld 05/2020
21.10.2020
Letzte Aktualisierung:
27.10.2020
27.10.2020
Nein. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie gewerblich mit den von Ihnen erwähnten Möbeln handeln würden. Gelegentliche Verkäufe von restaurierten Möbeln fallen nicht darunter. Bewahren Sie aber Belege Ihrer Verkäufe auf. So verfügen Sie über Beweismittel, falls das Steueramt doch auf die Idee kommen sollte, Sie zu besteuern.
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