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K-Geld 02/2024
03.04.2024
Ja. Immobilien im Ausland werden zwar dort versteuert, wo sie liegen. Trotzdem müssen Sie dieses Vermögen in der Schweizer Steuererklärung angeben. Denn der Wert des ausländischen Ferienhauses und allfällige Einnahmen daraus wirken sich in der Schweiz «satzbestimmend» aus. Das bedeutet: Einkommen und Vermögen in der Schweiz werden zu dem Satz besteuert, welcher das gesamte in- und ausländische Einkommen und Vermögen umfasst.
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