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Ja, denn grundsätzlich muss jedes Einkommen versteuert werden. Sie können aber Ihre Berufsauslagen abziehen: entweder pauschal 20 Prozent Ihres Nebenerwerbs (mindestens aber 800 Franken und höchstens 2400 Franken) – oder die effektiven Auslagen gemäss einer Aufstellung, die Sie machen müssen.
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