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Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass Sie die gleiche Steuer in beiden Ländern entrichten müssen. Das Abkommen legt fest, welcher Staat für welche Steuer zuständig ist. Ihre AHV-Rente müssen Sie künftig in Ihrem Aufenthaltsland Chile versteuern. Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens erhebt die Schweiz auf die Renten der AHV/IV keine Steuern. Pensionskassenrenten aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen werden bei Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens ebenfalls im Aufenthaltsland versteuert.
Die Pensionskassenrente müssten Sie nur dann in der Schweiz versteuern, wenn Sie hier bei Gemeinden, Kantonen oder dem Bund angestellt gewesen wären.
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