Inhalt
Ja. Solche Retrozessionen von Produkteanbietern (oft auch Provisionen, Bestandespflegekommissionen oder Kickbacks genannt) gelten als steuerbare Vermögenserträge.
Beachten Sie aber: Es kommt auch vor, dass Vermögensverwalter von Banken Retrozessionen erhalten. Damit geben die Banken einen Teil der (überhöhten) Gebühren oder Kommissionen zurück, die sie dem Kunden belastet haben. Die Rückerstattung von solchen zu Unrecht erhobenen Gebühren ist kein steuerbares Einkommen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden