Inhalt
K-Geld 02/2023
05.04.2023
Letzte Aktualisierung:
06.04.2023
06.04.2023
Nein. In diesem Fall haben Sie für das letzte Jahr kein steuerbares Einkommen. Den Verlust können Sie zudem in der nächsten Steuererklärung vom Gewinn abziehen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden