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Ja. Diese «Aufenthaltssteuer» entspricht der Kurtaxe. Bei der Kurtaxe braucht es keinen permanenten Wohnsitz oder eine Zweitwohnung, damit man steuerpflichtig wird. Es wird eben gerade der Aufenthalt von Personen besteuert, die dort nicht der ordentlichen Steuer unterliegen. Wer also in einem Hotelzimmer, einem gemieteten Appartement oder Zimmer lebt, unterliegt der «taxe de séjour». Dies unter anderem, weil Aufenthalter die Infrastruktur des Kantons nutzen, aber nicht steuerpflichtig sind.
Ihre Schwester kann aber als Wochenaufenthalterin versuchen, die Hotel- und die Fahrtkosten sowie die Zusatzkosten für auswärtige Verpflegung bei der Steuererklärung im Kanton Zürich geltend zu machen.
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