Ja. Sofern Sie nichts anderes mit Ihrem Vermieter geregelt haben, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung. Dabei müssen Sie mit einer Altersentwertung von durchschnittlich rund 10 Prozent pro Jahr rechnen – je nach Art der Investition. Nach einer Zeit von vier Jahren haben Sie demnach Anspruch auf rund 12 000 Franken.
Aber: Viele Mietverträge schliessen eine Entschädigung für Umbauarbeiten durch den Mieter aus. Oft ist im Vertrag sogar festgehalten, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen kann. In diesem Fall geht der Vertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung vor.
Buchtipp
Vom Mietantritt bis zur Kündigung: Alles über den Mietvertrag, Mietzinserhöhungen, Renovationen und Nebenkosten.
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden