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Unterstützungsbeiträge während der Ausbildungszeit sind für die Kinder in jedem Fall steuerfrei. Das Gleiche gilt für freiwillige Unterstützungsbeiträge an ältere Kinder. Denn das wäre eine Schenkung an direkte Nachkommen, die beim Bund und in allen Kantonen – ausser Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt – steuerfrei sind.
Komplizierter wird es bei den Abzügen, die Sie als Eltern vornehmen können. Alimente und freiwillige Schenkungen sind beim Geber nicht abzugsfähig. Wer Alimente zahlt, darf aber den Kinderabzug geltend machen. Beim Bund beträgt er maximal 6500 Franken plus 251 Franken direkt vom Steuerbetrag. Dabei ist egal, wie alt das Kind ist, solange es sich noch in Erstausbildung befindet. Im Kanton Zürich liegt der Abzug bei höchstens 7400 Franken, wobei das Maximalalter auf 25 Jahre beschränkt ist.
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