«Auf Ende Dezember 2015 kündige ich meine Zusatzversicherung», schrieb die 87-jährige Esther B. aus Bern der Visana. Das war im Oktober 2015. Antwort der Krankenkasse: Die Kündigungsfrist sei schon Ende September 2015 abgelaufen (siehe Unten), doch sie werde die Zusatzversicherung auf den nächstmöglichen Termin aufheben, also per 31. Dezember 2016.
Ein paar Monate später bereute Esther B. ihren Schritt. «Ich möchte meine Kündigung widerrufen», schrieb sie deshalb der Visana. Die Krankenkasse akzeptierte dies nicht. Der Verdacht liegt nahe: Der Visana kam die Kündigung der betagten Versicherten gerade recht, weil das Risiko gross ist, dass die Kundin zu viel kosten könnte. Denn viele ältere Menschen verursachen mehr Gesundheitsausgaben, als sie Prämien zahlen.
Doch die Visana bestreitet das. Es gehe um die Gleichbehandlung der Versicherten, das Alter spiele keine Rolle. Eine solche Verweigerung könne auch Jüngere treffen.
Juristisch ist der Visana nichts vorzuwerfen. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die ohne Wenn und Aber wirksam wird, sobald die Gegenseite sie erhalten hat. Und sie bleibt auch wirksam, falls sie verspätet eingetroffen ist. Sie gilt dann einfach für den nächsten Kündigungstermin. Die Visana könnte den Widerruf freiwillig akzeptieren – muss es aber nicht.
Das Gesagte gilt übrigens nicht nur bei Kündigungen von Zusatzversicherungen der Krankenkassen oder anderen Versicherungen. Die gleichen Regeln gelten auch, wenn man die Arbeitsstelle kündigt oder einen Mietvertrag. Oder eine Bankbeziehung. Oder einen Auftrag.
Einzige Ausnahme: Wer die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen kündigt, kann sich anschliessend gleich wieder bei der gleichen Kasse anmelden. Denn die Grundversicherung ist obligatorisch und die Kassen haben hier eine Aufnahmepflicht.
Tipps: Unterschiedliche Kündigungsfristen bei den Krankenkassen
Die obligatorische Grundversicherung und die freiwilligen Zusatzversicherungen der Krankenkassen unterstehen unterschiedlichen Gesetzen und haben damit auch unterschiedliche Kündigungsfristen:
Die Grundversicherung können alle Versicherten spätestens bis Ende November kündigen und wechseln – egal ob die Prämie steigt oder gleich hoch bleibt. Das ist gesetzlich so geregelt.
Tipp: Warten Sie, bis Sie im Oktober die neuen Prämien erhalten haben. Dann haben Sie noch genügend Zeit, um einen Wechsel ins Auge zu fassen.
Bei den Zusatzversicherungen gilt in den meisten Fällen eine dreimonatige Kündigungsfrist per Ende Jahr. Der Kündigungsbrief muss also Ende September bei der Kasse eingetroffen sein. In Ausnahmefällen gilt sogar eine sechsmonatige Kündigungsfrist.
Aber: Wird eine Zusatzversicherung für das kommende Jahr teurer, so können solche Zusatzversicherungen auch noch nach Ankündigung der Prämienerhöhung gekündigt werden, also im Oktober oder November. Diesbezüglich gelten die Regeln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenkasse.
Tipp: Es ist durchaus möglich, Grund- und Zusatzversicherungen bei zwei verschiedenen Kassen zu haben.