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Punkto Steuern wäre das wohl attraktiv. Denn in vielen Kantonen gilt: Beim Barbezug von 3a-Geld fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Und den Einkauf in die Pensionskasse kann man bei der Einkommenssteuer abziehen – auch wenn beides im gleichen Jahr geschieht. Gerade bei höheren Einkommen kann die Steuerersparnis durch die Einzahlung höher ausfallen als die Kapitalsteuer.
Erkundigen Sie sich aber bei der Gemeinde in Ihrem Wohnkanton, wie dort dieser Vorgang geregelt ist. Je nachdem wäre das Vorgehen steuerneutral. Das heisst: Die Auszahlung des 3a-Geldes würde nicht besteuert, dafür könnte die Einzahlung in die 2. Säule nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Ihr Plan hat Vor- und Nachteile:
Wenn Sie im Rentenalter eine Rente bevorzugen, ist der Transfer ratsam, weil er Ihre Altersrente erhöht. Wählen Sie aber das Kapital statt der Rente, wäre eine Einzahlung in die Pensionskasse nachteilig, weil die Kapitalauszahlungssteuer höher wird. Ein Bezug in zwei Tranchen – einmal die Säule 3a und später das Pensionskassenguthaben – wäre steuerlich für Sie attraktiver.
Wenn Sie Ihr 3a-Geld nicht in die Pensionskasse transferieren, steht es Ihnen nach Auflösung des Kontos zur freien Verfügung. Sie müssen sich dann aber selber um die Anlage kümmern.
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