Das Versicherungsprodukt Propertystar wird vollmundig beworben: Die Rede ist von einer «sehr flexiblen», «unkomplizierten» und «äusserst attraktiven» Vorsorgelösung. Der Hypothekenvermittler Moneypark bietet das Produkt neu Kunden an, die über Moneypark eine Hypothek abschliessen.
Propertystar ist eine 3a-Lebensversicherung mit Sparteil, die sich laut Moneypark «speziell» an Wohneigentümer richtet. Damit können diese ihre Hypothek indirekt amortisieren. Partner von Moneypark beim Produkt Propertystar ist die Versicherungsgesellschaft Pax.
Mit der Prämie zahlen Kunden eine Versicherung, die im Todesfall ein bestimmtes Kapital an den überlebenden Partner auszahlt. Damit soll dieser die Hypothek reduzieren und mit weniger Haushaltseinkommen das Eigenheim weiter finanzieren können. Neben der Todesfallversicherung äufnet der Propertystar-Kunde mit der 3a-Sparversicherung Kapital, mit dem er nach Ablauf der Vertragsdauer im Erlebensfall die Hypothekarschuld abtragen kann.
«Propertystar ist weder neu noch einzigartig»
Mit Propertystar investieren die Versicherten in aktiv verwaltete gemischte Fonds. Die jährlichen Kosten betragen zwischen 0,9 und 1,19 Prozent der Anlagesumme. Laut Moneypark können die Versicherten das Risiko der Anlagestrategie je nach Lebensumständen ändern. Zudem lasse sich die Höhe der Prämie anpassen.
Stefan Thurnherr ist Versicherungsexperte beim VZ Vermögenszentrum. Er sagt, Propertystar sei «weder neu noch einzigartig». Es gebe bereits einige ähnliche Produkte auf dem Markt. Die bekannten Probleme solcher Sparversicherungen würden sich auch bei Propertystar zeigen – zum Beispiel mit hohen, intransparenten Kosten, einer lang andauernden Zahlungsverpflichtung und mit Versicherungsdeckungen, welche die Kunden gar nicht brauchen.
Indirekte Amortisation besser mit 3a-Zinskonto
Es ist an sich sinnvoll, eine Hypothek indirekt zu amortisieren. Dafür eignet sich aber ein reines 3a-Zinskonto bei einer Bank besser als eine Versicherung mit Fonds. Grundsätzlich gilt: Versichern und Sparen sollte man trennen. Wer verhindern will, dass seine Angehörigen im Todesfall das Eigenheim verlassen müssen, schliesst besser eine reine Todesfallrisikopolice ab (K-Geld 3/2021).