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Eine Frau wurde krank und arbeitsunfähig. In der Folge erhielt sie vom Arbeitgeber die Kündigung. Weil die Zahlungen der Kollektiv-Taggeldversicherung bald endeten, musste sie die Taggeld-Versicherung verlängern und auch allein zahlen. So erhielt sie im betreffenden Steuerjahr 45260 Franken an Taggeldern. Doch das kostete die Frau eine stattliche Jahresprämie von 10684 Franken.
Diese hohe Prämie wollte die Frau separat bei den Steuern abziehen. Das heisst, zusätzlich zum pauschalen Abzug von 2000 Franken Versicherungsprämien im Kanton Basel-Stadt. Doch die Basler Steuerbehörden lehnten das ab. Es handle sich um normale Versicherungsprämien, die nur bis zu einem bestimmten Betrag – eben der Pauschale – abziehbar seien. Die Steuerrekurskommission des Kantons war gleicher Ansicht.
(Urteil STRK.2017.43 der Steuerrekurskommission des Kantons BS vom 28. September 2017)
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