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06.04.2021
Ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich schloss 1999 bei einer Versicherungsgesellschaft eine Rentenversicherung ab. Es zahlte 15 Jahre lang jährlich eine Prämie von 30000 Franken. Seit Dezember 2014 erhalten die Ehegatten eine monatliche Rente von knapp 3000 Franken – und zwar solange einer der beiden noch am Leben ist. Die Gatten gaben in der Steuererklärung 10 Prozent der Rente als Einkommen an. Das kantonale Steueramt Zürich war jedoch der Ansicht, es seien wie bei einer Leibrente 40 Prozent zu versteuern.
Das Paar wehrte sich dagegen vor allen Instanzen vergeblich. Gemäss Bundesgericht sind 40 Prozent als Einkommen zu versteuern, da die Versicherung das Langlebensrisiko trage.
Bundesgericht, Urteil 2C_437/2020 vom 17. Februar 2021
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