K-Geld-Leser Peter M. aus Kilchberg ZH ist empört. Die ZKB verlangte von ihm eine Erneuerung des Schuldbriefs für sein Tessiner Ferienhaus. Für dieses amtlich beglaubigte Papier über die Hypothek von 500000 Franken stellte ihm das Notariat in Tesserete TI eine Rechnung in der Höhe von 5500 Franken. Die Leistung dafür: Drei Seiten Schuldbrief in Italienisch, dieselben drei Seiten ins Deutsche übersetzt. Plus knapp 10 Minuten Sitzung mit dem Notar für das Unterschreiben der Dokumente.
Beurkundung von Immobilien: Immer im Standortkanton
Im Kanton Zürich hätte der gleiche Schuldbrief, samt Änderung im Grundbuch und in Papierform ausgestellt, bloss Fr. 1238.50 gekostet. Doch Peter M. kann nur die Faust im Sack machen. Denn: Beurkundungen von Immobiliengeschäften müssen zwingend beim Notariat ausgeführt werden, das für die Immobilie zuständig ist. Andere notarielle Dienstleistungen wie das Abfassen von Eheverträgen, Testamenten oder amtliche Beglaubigungen können aber bei jedem Notariat in der Schweiz in Auftrag gegeben werden (siehe Tabellen im PDF).
Die Notariate sind kantonal geregelt. In Zürich und Schaffhausen etwa sind die Notare Staatsangestellte – die Gebühren fliessen in die Kasse des Kantons. In vielen anderen Kantonen sind private Notare für das Beurkunden zuständig. Daneben gibt es Mischformen, zum Beispiel in Luzern und Graubünden. Die grossen Preisunterschiede haben mit dieser unterschiedlichen Organisation der Notariate zu tun. Am günstigsten ist die monopolisierte Dienstleistung dort, wo der Notar Staatsangestellter ist. Am höchsten sind die Tarife in Kantonen, in denen private Notare auf eigene Rechnung arbeiten.
Beispiel Eheverträge: Im Kanton St. Gallen zahlt man ab 864 Franken, in Appenzell-Ausserrhoden 50 bis 500 Franken. Im Kanton Graubünden kostet die Dienstleistung 500 bis 15000 Franken.
Gross sind die Unterschiede auch bei Bagatellgeschäften, wenn man zum Beispiel eine Unterschrift beglaubigen lassen muss. Dafür liegen die Gebühren zwischen 5 und 500 Franken.
Der Preisüberwacher hat die hohen Tarife wiederholt kritisiert. In einem grossen Preisvergleich von 2007 belegte er seine Kritik mit Zahlen. Die Reaktion des Schweizerischen Notarenverbands erfolgte prompt: Er versuchte mit einer Aufsichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu erwirken, dass der Preisüberwacher sich nicht in die Tarife einmischen darf.
Preisüberwacher: Teils sehr hohe Gebühren in der Westschweiz
Die Beschwerde endete für den Notarenverband mit einer Pleite. Denn das Volkswirtschaftsdepartement stellte fest, dass der Preisüberwacher die Tarife durchaus vergleichen und auch Vorschläge zu Anpassungen unterbreiten darf.
Der Preisüberwacher stellte unter anderem fest, dass gewisse Tarife in der Westschweiz massiv über dem Durchschnitt liegen – vor allem in den Kantonen Wallis, Genf und Waadt. Aktuell erregt die Diskussion über die Tarife im Kanton Bern die Gemüter. Dort steht eine Reform des Notargesetzes an. Der Verband bernischer Notare wehrt sich gegen eine Reform des Preisgefüges, das den Wechsel vom aktuellen Tarif zum Stundenaufwand vorsieht.