Kantone und Bund begrenzen den Steuerabzug für Sparzinsen und Versicherungsprämien (siehe Tabelle). Diese Limite ist meist rasch ausgeschöpft. Allein die Ausgaben für Krankenkassenprämien sind oft höher als der für Versicherungen vorgesehene maximal zulässige Steuerabzug. Die Prämien – zum Beispiel für Lebensversicherungen – führen deshalb selten zu einem zusätzlichen Abzug.
Das Gleiche gilt für die Zinsen auf dem Sparkonto, die in der Steuererklärung unter denselben Punkt fallen. Mit den Abzügen für Versicherungsprämien und Sparzinsen will der Staat die Selbstvorsorge fördern. Der Sparzinsabzug wirkt zudem als Entlastung für die Besteuerung der Sparerträge.
Diese Abzugspauschale bietet Steuerpflichtigen ohne Pensionskasse und ohne Einzahlungen in die Säule 3a einen Vorteil. So dürfen Verheiratete bei der direkten Bundessteuer bis zu 5250 statt nur 3500 Franken abziehen. Im Kanton Graubünden beispielsweise sind es 10600 statt 8400 Franken.
Besonders gross ist der Unterschied in Genf: Steuerpflichtige ohne Pensionskasse und Säule 3a haben dort Anspruch auf einen doppelt so hohen Versicherungsabzug wie diejenigen mit beruflicher oder steuerbegünstigter privater Altersvorsorge.
Das heisst: Für Leute, die ohnehin keine Pensionskasse haben, könnte es sich aus steuerlicher Sicht sogar lohnen, bewusst auf 3a-Einzahlungen zu verzichten, selbst wenn sie das Geld dafür aufbringen könnten.
So lohnen sich zum Beispiel im Kanton Zürich 3a-Einzahlungen unter 2600 Franken pro Jahr für Verheiratete ohne Pensionskasse aus steuerlicher Sicht nicht. Denn ohne die dritte Säule dürfen sie einen um 2600 Franken höheren Versicherungsabzug vornehmen (7800 statt 5200 Franken). Am extremsten ist dieser Schwellenwert im Kanton Tessin. Dort lohnt sich das Vorsorgesparen mit der Säule 3a für Verheiratete ohne Pensionskasse erst ab einer jährlichen Einzahlung von 4300 Franken.
Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, die beiden Basel, Freiburg, Thurgau, Waadt und Wallis gewähren Steuerpflichtigen ohne 2. oder 3. Säule keine höheren Versicherungsabzüge. In diesen Kantonen lohnt sich das 3a-Sparen grundsätzlich auch schon mit Kleinbeträgen.
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