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Pensionskasse. Auf dem Handy die künftige Altersrente aus der Pensionskasse ausrechnen? Und dazu noch allfällige Invaliden-, Ehegatten- oder Kinderrenten? Das tönt praktisch. Es funktioniert aber nur für Löhne bis maximal 84 600 Franken pro Jahr. Denn Handy-Apps wie «BVG-Rechner» und «SwissBVG» können nur das berechnen, was sich innerhalb des gesetzlichen Obligatoriums bewegt. Das heisst: Die Apps rechnen nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrente aus. Viele Versicherte haben aber ein überobligatorisches Guthaben und erhalten später eine entsprechend höhere Rente.
Auch die simple Rechnung mit den obligatorischen Guthaben lösen die zwei Apps unterschiedlich gut. Der «BVG-Rechner» ist einfach zu bedienen und gibt detailliert an, mit welchen Zahlen gerechnet wird. Die App «SwissBVG» hingegen ist kompliziert und intransparent.
Übrigens: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG stellt Interessierten einen kostenlosen Excel-Rechner zur Verfügung. Zu finden ist er unter Chaeis.net/«BVG Berufliche Vorsorge». Dort am rechten oberen Bildschirmrand auf «Tool Berechnung der Vorsorgeleistungen» klicken. Doch auch dieser Onlinerechner «beherrscht» nur das Obligatorium.
Tipp: Der individuelle Vorsorgeausweis, den Versicherte jeweils Anfang Jahr erhalten, informiert korrekt über alle Leistungen.
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