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Kaum. Sie müssen sich der neuen Pensionskasse anschliessen, weil Sie mehr verdienen als die sogenannte BVG-Eintrittsschwelle – also mehr als 21150 Franken pro Jahr. So äufnen Sie ein neues Altersguthaben, und dafür zahlen sie die normalen reglementarischen Beiträge.
Freiwillige Einkäufe wären zwar aus Ihrer Sicht wünschenswert, weil sich solche Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen. Doch da haben Sie wenig Spielraum. Denn bei der Berechnung des Einkaufspotenzials würde auch das Altersguthaben berücksichtigt, das Sie vor zwei Jahren bei der damaligen Pensionskasse hatten. Diesen Saldo müssten Sie der neuen Pensionskasse mitteilen, was Ihr Einkaufspotenzial entsprechend schmälert.
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